Aufgaben Datenbank

01.04.03.05 (Bayern) Durchführen von Controllingaufgaben

Laufende Nr
23
SYS_1
01
SYS_2
01.04
SYS_3
01.04.03
SYS_4
01.04.03.05
ORGEINHEIT
Rechnungswesen
UNB
Finanz- und Rechnungswesen
AUFGFAM
Controlling Betriebswirtschaft
ERAAA
Durchführen von Controllingaufgaben
Tarifgebiet
Bayern
BAY
10
BER
BRB
BW
Mitte
NRW
NS
NV
SAC
SAH

EA

Die Arbeitsaufgabe umfasst die Durchführung von Planungs-, Steuerungs-, Kontrollaufgaben und Wirtschaftlichkeitsrechnungen nach finanz- und betriebswirtschaftlichen Zielvorgaben. Dazu gehört die selbständige Vorbereitung der Periodenplanung, d.h. Leistungen (z.B. Umsätze, Ergebniskennzahlen) und Kosten (Einzel- und Gemeinkosten) entsprechend Produktionsprogramm, Investitionsplanung, Kapazitätsplanung usw. planen; Plausibilität der zugrunde gelegten Gesamtplanungsdaten prüfen. Betriebswirtschaftliche Kenndaten z.B. über Produktivität, Rentabilität, Kapitalbindung ermitteln und aufbereiten. Zuschlags- und Verrechnungssätze für einzelne Kostenstellen und Kostenträger ermitteln. Ursachen der Abweichung zwischen Soll- und Ist-Werten ermitteln und Schwachstellen analysieren, Maßnahmen (z.B. für Kostencontrolling) vorschlagen und abstimmen. Im Rahmen von Neuinvestitionen, neuen Produkten oder Technologien, Überprüfung der Fertigungstiefe usw. Wirtschaftlichkeitsrechnungen für den zugeteilten Bereich nach betriebsüblichen Verfahren durchführen. Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf Kostenstruktur, Kapazitätsauslastung, Kapitalrückfluss, Rentabilität, Stückkosten, Ergebnisse usw. analysieren und kommentieren. Fachliche Unterstützung bei kaufmännischen Fragestellungen. Zur Arbeitsaufgabe gehört auch die fachliche Unterstützung bei der Entwicklung neuer Methoden des betrieblichen Controllings.

BBG

Die Durchführung von Planungs-, Steuerungs-, Kontrollaufgaben und Wirtschaftlichkeitsrechnungen nach finanz- und betriebswirtschaftlichen Zielvorgaben erfordern ein bis zu 4-jähriges Regelstudium z.B. Fachrichtung BWL bzw. Wirtschaftsingenieur und zusätzliche betriebliche Erfahrung z.B. für die Ermittlung und Aufbereitung von betriebsspezifischen Kenndaten, oder eine mind. 3-jährige kaufmännische Berufsausbildung sowie zusätzlich umfangreiche fachspezifische Erfahrung und qualifizierte Weiterbildung (z.B. Betriebswirt IHK).