01.04.03.05 (Bayern) Durchführen von Controllingaufgaben
- Laufende Nr
- 23
- SYS_1
- 01
- SYS_2
- 01.04
- SYS_3
- 01.04.03
- SYS_4
- 01.04.03.05
- ORGEINHEIT
- Rechnungswesen
- UNB
- Finanz- und Rechnungswesen
- AUFGFAM
- Controlling Betriebswirtschaft
- ERAAA
- Durchführen von Controllingaufgaben
- Tarifgebiet
- Bayern
- BAY
- 10
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Die Arbeitsaufgabe umfasst die Durchführung von Planungs-, Steuerungs-, Kontrollaufgaben und Wirtschaftlichkeitsrechnungen nach finanz- und betriebswirtschaftlichen Zielvorgaben. Dazu gehört die selbständige Vorbereitung der Periodenplanung, d.h. Leistungen (z.B. Umsätze, Ergebniskennzahlen) und Kosten (Einzel- und Gemeinkosten) entsprechend Produktionsprogramm, Investitionsplanung, Kapazitätsplanung usw. planen; Plausibilität der zugrunde gelegten Gesamtplanungsdaten prüfen. Betriebswirtschaftliche Kenndaten z.B. über Produktivität, Rentabilität, Kapitalbindung ermitteln und aufbereiten. Zuschlags- und Verrechnungssätze für einzelne Kostenstellen und Kostenträger ermitteln. Ursachen der Abweichung zwischen Soll- und Ist-Werten ermitteln und Schwachstellen analysieren, Maßnahmen (z.B. für Kostencontrolling) vorschlagen und abstimmen. Im Rahmen von Neuinvestitionen, neuen Produkten oder Technologien, Überprüfung der Fertigungstiefe usw. Wirtschaftlichkeitsrechnungen für den zugeteilten Bereich nach betriebsüblichen Verfahren durchführen. Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf Kostenstruktur, Kapazitätsauslastung, Kapitalrückfluss, Rentabilität, Stückkosten, Ergebnisse usw. analysieren und kommentieren. Fachliche Unterstützung bei kaufmännischen Fragestellungen. Zur Arbeitsaufgabe gehört auch die fachliche Unterstützung bei der Entwicklung neuer Methoden des betrieblichen Controllings.
BBG
Die Durchführung von Planungs-, Steuerungs-, Kontrollaufgaben und Wirtschaftlichkeitsrechnungen nach finanz- und betriebswirtschaftlichen Zielvorgaben erfordern ein bis zu 4-jähriges Regelstudium z.B. Fachrichtung BWL bzw. Wirtschaftsingenieur und zusätzliche betriebliche Erfahrung z.B. für die Ermittlung und Aufbereitung von betriebsspezifischen Kenndaten, oder eine mind. 3-jährige kaufmännische Berufsausbildung sowie zusätzlich umfangreiche fachspezifische Erfahrung und qualifizierte Weiterbildung (z.B. Betriebswirt IHK).